Abgeordnete handeln im Auftrag ihrer Wähler
Das Gebiet der Bundesrepublik ist in Wahlkreise eingeteilt. Ein Wahlkreis kann eine Stadt oder eine Region sein. In größeren Städten gibt es sogar mehrere Wahlkreise (Wahlbezirke). Die Menschen, die in einem solchen Bezirk wohnen wählen einen Abgeordneten, der ihre Interessen vertritt. Einen solchen Auftrag durch die Wähler nennt man auch Mandat.
Abgeordnete haben verschiedene Rechte
Jeder Abgeordnete darf bei der Regierung nach dem Sinn oder Unsinn von Gesetzen oder Vorhaben nachfragen. Und die Regierung ist verpflichtet, dem Abgeordneten zu antworten.
Abgeordnete haben zwei Arbeitsplätze
Jeder Abgeordnete braucht ein Büro in Berlin, denn dort finden die Sitzungen des Parlamentes im Plenarsaal statt. Dies ist meistens donnerstags und freitags. Etwa die Hälfte eines Jahres ist er also am Sitz der Regierung in Berlin. Die meisten Abgeordneten gehören auch einem Ausschuss an. Das ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich zu einem bestimmten Thema besonders gut auskennen. In den anderen Wochen des Jahres ist ein Abgeordneter in seinem Wahlkreis unterwegs. Er muss ja mit vielen Menschen sprechen um zu erfahren, welche Probleme es in seinem Wahlkreis gibt. So hat er auch ähnlich wie ein Arzt regelmäßige Sprechstunden wo sich jeder mit seinen Fragen anmelden kann.
Die Entlohnung von Abgeordneten heißt Diäten
Normalerweise hat jeder Abgeordnete auch einen gelernten Beruf. Solange er Abgeordneter ist hat er aber keine Zeit, diesen Beruf auszuüben - deshalb bekommt er für seine Tätigkeit als Volksvertreter einen Lohn, den man als Diät bezeichnet. Im Augenblick sind das etwa 7000 Euro im Monat. Da ein Abgeordneter in der Regel wesentlich mehr als 8 Stunden am Tag arbeitet, ist das nicht viel Geld. Und im Vergleich mit einem Fußballstar oder dem Manager einer Firma ist es sogar sehr wenig.
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