Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR traten 1973 den Vereinten Nationen bei. Mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit entfiel die Mitgliedschaft der DDR.
Die Bundesrepublik war nach ihrem Beitritt vollgültiges Mitglied der Vereinten Nationen mit allen Rechten und Pflichten. Sie beteiligte sich jedoch mit Rücksicht auf die Teilung Deutschlands und die eingeschränkte Souveränität nicht an „friedenserhaltenden Maßnahmen“ der UN, das heißt an Einsätzen von UN-Friedenstruppen („Blauhelmen“).
Vom wiedervereinigten Deutschland erwartet die internationale Staatengemeinschaft auf diesem Felde einen angemessenen Beitrag. Der Einsatz von deutschen Streitkräften außerhalb des NATO-Bereichs war umstritten. Der Streit ging darum, ob hierzu die Verfassung geändert werden müsse, ob zumindest die Zustimmung des Bundestages erforderlich sei oder ob die Bundesregierung dies allein entscheiden könne.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 entschieden, dass grundsätzlich vorher ein Beschluss des Bundestages erfolgen müsse. Die Regierung könne „bei Gefahr im Verzuge“ die Entsendung von Streifkräften anordnen, müsse aber umgehend den Bundestag mit der Angelegenheit befassen. Wenn der Bundestag nicht zustimme, seien die Streitkräfte zurückzusenden.
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