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Jemandem das Handwerk legen

Wenn jemand gegen die Handwerksregeln verstoßen hatte, gab es durch die Zunftordnung die Möglichkeit, ihn zur Niederlegung seines Handwerks zu zwingen.

Der Ausdruck

„Jemandem das Handwerk legen“

bedeutet heute:

- jemanden dazu bringen, sein gesetzwidriges Handeln zu beenden

 

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Quelle:
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