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Straußenhaltung in Deutschland

Seit Anfang der 1990er Jahre werden in Deutschland Strauße zur Fleischerzeugung gehalten. Viele Verbraucher kaufen Straußenfleisch, weil sie neugierig sind und etwas Exotisches essen möchten. Andere glauben, es stamme von Tieren, die frei umherlaufen durften und nicht in einer tierquälerischen Massentierhaltung gehalten wurden. Aus Tierschutzsicht stellt sich jedoch die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, Wildtiere in Deutschland zur Fleischerzeugung zu halten und ob es möglich ist, die arttypischen Bedürfnisse dieser exotischen Tiere zu erfüllen.
Es gibt zur Straußenhaltung keine gesetzlichen Vorschriften, sondern lediglich Haltungsempfehlungen.

Strauße sind Laufvögel der afrikanischen Savannen und können eine Geschwindigkeit von 70 km/h erreichen. Einen Großteil des Tages verbringen sie in der freien Wildbahn mit Futtersuche und -aufnahme, wobei sie sich täglich in einem Gebiet mit einem Radius von ca. 20 Kilometern fortbewegen. Als ausgesprochene Fluchttiere entziehen sie sich Gefahrensituationen, indem sie schnell davonlaufen. Dieses, oft panische, Fluchtverhalten, tritt auch bei Straußen auf, die in Gefangenschaft geboren wurden. Strauße sind Wildtiere und keine Haustiere.

Das arttypische Fluchtverhalten und das ausgeprägte Bewegungsbedürfnis kann in einem eingezäunten Gehege schnell zu Verletzungen führen. Auch wird ein Gehege nie so groß sein können wie es das Bewegungsbedürfnis der Strauße verlangt.

Ein anderer Faktor, der gegen die nutztierartige Haltung von Straussen in Deutschland spricht, sind die klimatischen Bedingungen. Als Bewohner der afrikanischen Tropen und Subtropen ist der Strauß an das kalte und nasse Winterwetter in Deutschland mit Regen, Schnee, Kälte und Glatteis nicht angepasst. Eine Stallhaltung im Winter ist aber mit dem Bewegungsdrang der Tiere nicht zu vereinbaren.

Besonders problematisch wird die Haltung von Straußen, wenn die Freilandhaltung untersagt wird, wie es z. B. beim Ausbruch der Vogelgrippe der Fall war, und die Tiere wochen- bis monatelang im Stall eingesperrt werden mussten. Hier ist eine artgerechte Haltung unmöglich und tierschutzrelevante Probleme treten auf.

Aufgrund des hohen Ammoniakgeruchs im Stall erleiden die Tiere Schäden an den Atmungsorganen und an den Augen. Die Beschäftigungslosigkeit fördert die Entstehung von Verhaltensstörungen wie Federpicken, bei dem die Tiere die Federn von Artgenossen herausreißen und ihnen Wunden zufügen. Der Bewegungsmangel und fehlendes UV-Licht führen zu Knochenschwäche, die wiederum Knochenbrüche begünstigt. Nicht zuletzt sind Strauße als Lauftiere mit einem hohen Bewegungsdrang und ausgeprägtem Fluchtverhalten für eine Stallhaltung nicht geeignet. Eine artgerechte Haltung ist nicht möglich. Dies zeigt sich auch an der hohen Sterblichkeitsrate von Jungvögeln: bis zu 30% sterben bei der Aufzucht.

 

Aus Tierschutzsicht ist die nutztierartige Haltung von Wildtieren generell abzulehnen. Zudem besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit, diese Tiere alternativ zu Hühnern, Schweinen und Rindern als Schlachttiere zu halten.

Weiterhin ist zu befürchten, dass eine Etablierung von Straussenfleich auf dem Markt zu einer Intensivierung der Haltung führen könnte und sich damit negativ auf die Haltungsbedingungen und das Wohlbefinden der Tiere auswirken würde.

 

Quelle: http://www.tierschutzbund.de, 2007

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