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Hundesteuer

Abb Ein für viele ebenfalls überflüssiges Thema ist die Hundesteuer. Hundehalter sind verpflichtet, ihren Vierbeiner bei der zuständigen Stelle ihrer Gemeinde anzumelden. Die Höhe der erhobenen Hundesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

Übrigens wird die Hundesteuer nicht zweckgebunden erhoben. Das Argument einiger Hundehalter „Wenn ich schon Hundesteuer zahle, dann kann von dem Geld auch die Beseitigung der Hinterlassenschaften meines Hundes bezahlt werden.“ ist daher nicht sonderlich originell.

 

 

Quelle:
Text: Copyright VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Foto: www.pixelio.de

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