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Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Das Gesetz berücksichtigt, dass Menschen und Tiere in einer Gemeinschaft zusammenleben und voneinander abhängen.
Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren.

 

 

Quelle:
Copyright VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

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