Gemeinsame Kampagne von UNICEF, Deutschem Kinderhilfswerk und Deutschem Kinderschutzbund Unter dem Motto „Achtung für Kinder!" fordert UNICEF zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund) startet dazu eine gemeinsame Kampagne unter dem Motto „Kinderrechte ins Grundgesetz! Ich bin dafür". Ab sofort kann jeder im Internet unter die Forderung nach einer Stärkung der Kinderrechte unterstützen: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de |
„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört", sagte UNICEF-Vorsitzende Heide Simonis. „Kinder sind unsere Zukunft - doch in unserer Gesellschaft sind sie zur Minderheit geworden. Deshalb müssen wir mehr tun, um ihre Rechte zu wahren."
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Kinderrechte ins Grundgesetz ...
... damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen ... damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden ... damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden ... damit Kinder gehört und beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht Weitere Infos zur Kampagne unter www.kinderrechte-ins grundgesetz.de. Jeder kann mitmachen und den Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz - Ich bin dafür!" unterschreiben.
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Kinderrechte ins Grundgesetz - was bringt das den Kindern?
Die Kinderrechte sind in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes festgelegt. Die Konvention unterstreicht das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt und auch das Recht auf Beteiligung. Deutschland hat die Konvention unterzeichnet und sich damit auch verpflichtet, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. 15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention steht dies jedoch immer noch aus. Staat und Eltern würden stärker in die Pflicht genommen, sich am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren und ihnen Mitsprache zu ermöglichen. Das gilt für Entscheidungen von Behörden - etwa bei der Planung von Wohnvierteln oder beim Straßenbau - ebenso wie für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform. Bei Verletzung der Kinderechte könnte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den Grundrechten der Kinder orientieren - etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen gestrichen werden. Die Rechte der Kinder würden einklagbar und ihr Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung gestärkt. In der Praxis könnte dies auch bedeuten, dass der Staat schneller handeln kann, wenn Kinder vernachlässigt oder misshandelt werden. Der Weltkindertag 1954 beauftragten die Vereinten Nationen UNICEF erstmals mit der Ausrichtung eines Weltkindertages. Neben dem Einsatz für Kinderrechte und Freundschaft unter der nachwachsenden Generation sollten sich die Regierungen einmal im Jahr öffentlich verpflichten, die Arbeit des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen zu unterstützen.
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