Zentrale Aktion von UNICEF, Deutschem Kinderhilfswerk und Deutschem Kinderschutzbund am Weltkindertag
20.9.2007 - Am heutigen Weltkindertag haben das Aktionsbündnis Kinderrechte - UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk und Deutscher Kinderschutzbund - an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Alle Bundesbürger sind aufgerufen, die Kampagne unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zu unterstützen. Ziel ist es, die international anerkannten Kinderrechte noch in dieser Legislaturperiode als Grundrecht in der deutschen Verfassung zu verankern. Damit soll das Kindeswohl Vorrang erhalten bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen. Die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung sollen klar festgelegt werden. Dem Appell des Aktionsbündnisses haben sich bereits 24 weitere Organisationen angeschlossen. |
„Kinderrechte kommen im Grundgesetz nicht vor, der Tierschutz dagegen wurde schon vor Jahren aufgenommen. Mehr als hundert Berliner Kinder und Jugendliche überreichten dort den Appell des Bündnisses an Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse. „Kinder sind unsere Zukunft. Doch sie brauchen in der Gegenwart die Chance zu Entwicklung und Entfaltung. Das Grundgesetz stellt die Weichen dafür, wie wir jetzt und in Zukunft mit Kindern umgehen", sagte Ute Walker vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie dürfte nicht länger bloß als Mittel zum Zweck betrachtet werden, um Arbeitsmarktprobleme zu entschärfen oder die Rentenkassen zu füllen. Politiker wären stärker in der Pflicht, ein politisches Gesamtkonzept zu entwickeln, damit auch Kinder aus benachteiligten Familien eine faire Chance erhalten. Die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen würden gestärkt. Kinder- und Jugendparlamente sollten dann nicht länger die Ausnahme von besonders engagierten Gemeinden bleiben, sondern zur Regel werden. Die Kinderrechte würden einklagbar: Werden sie verletzt, könnte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den Grundrechten der Kinder orientieren - etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen gestrichen werden. Deutschland hat die Konvention unterzeichnet und sich damit auch verpflichtet, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. 15 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland ist die Anpassung überfällig - und Deutschland würde damit auch international ein Zeichen setzen, dass es die Unterschrift unter die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt. Die nächsten Schritte Doch die Zeit drängt, wenn eine Änderung des Grundgesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg kommen soll. Ziel ist es, möglichst schnell einen Gesetzentwurf der Bundesregierung oder einen interfraktionellen Entwurf vorliegen zu haben, der dann im Parlament und im Bundesrat die nötige Mehrheit finden muss.
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