Der Ablassbrief (von dem lateinischen Wort: litterae indulgentiales) war eine Form der Einblattdrucke. Sie wurden im 15. Jahrhundert als Holzschnitte oder Kupferstiche angefertigt. Häufig enthielten sie auch christliche Darstellungen oder Gebete. Ausgestellt waren sie im Namen des Papstes oder eines von ihm beauftragten Bischofs oder Kardinals. Die Kirche versprach den Käufern dieser Ablassbriefe einen Nachlass zeitlicher Sündenstrafen oder einen vollkommenen Ablass. Verbunden damit war die Auflage, bestimmte Gebete zu verrichten (z. B. den Rosenkranz zu beten) oder gottgefällige Werke zu tun (z. B. Geld für den Bau von Kirchen zu spenden). Bekannt ist der Satz des Dominikanermönchs und zugleich berühmtesten Ablasspredigers Johann Tetzel: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt" Für Martin Luther war die Praxis, durch Ablassbriefe zum Beispiel den Bau des Petersdoms im Rom zu finanzieren, einer der Hauptkritikpunkte an der katholischen Kirche und veranlasste ihn letztlich zur Verfassung der 95 Thesen am 31.10.1517. Er war kein Gegner dee Ablassbriefe, sah aber den geschäftsmäßigen Handel mit den Ablassbriefen als Missbrauch an. Dies war einer der Hauptgründe für die Reformation. Besonders Papst Leo X. trieb den Ablasshandel zur wahren Perfektion. Seine Ablassbriefe wurden in ganz Europa wie Wertpapiere gehandelt. |
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Quelle: Foto: Copyright © 2007 Medienwerkstatt Mühlacker (MF) Aufgenommen im Kulturhistorischen Museum der Hansestadt Stralsund |