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Erststimme

Bei der Bundestagswahl müssen die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Eines für die „Erststimme“ und eines für die „Zweitstimme“. Mit der Erststimme wählen sie einen Abgeordneten aus ihrem Wahlkreis. Sie kreuzen also an, welcher Politiker aus ihrer Heimat in den Bundestag geschickt werden soll. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich für eine Partei, von der sie glauben, dass sie die richtige Politik macht und im Bundestag vertreten sein sollte. Der Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei bekommt, entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete aus dieser Bartei im Bundestag vertreten sind.

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