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Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist wie ein Streitschlichter.
Er vermittelt zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat, der die Interessen der 16 Bundesländer vertritt.
Können sich Bundestag und Bundesrat über ein neues Gesetz nicht einig werden, versucht der Vermittlungsausschuss das Gesetz so zu verändern, dass beide zustimmen können.
Er sucht also nach einem Kompromiss.

Quelle: www.kuppelgucker.de

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