Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die eine Straftat begangen haben. |
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Kategorie: Alle (Ohne Titel) Begriffserklärungen I-L
Jugendstrafrecht |
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die eine Straftat begangen haben. |
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