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Soldatenfriedhof - Kriegsgräberstätte

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Ein Soldatenfriedhof ist eine Ruhestätte, auf der die Soldaten, die während eines Krieges gefallen sind, beerdigt wurden.

Speziell im Zusammenhang mit den Gräbern des Zweiten Weltkriegs wird auch von einer Kriegsgräberstätte gesprochen.

Solche Kriegsgräberstätten geben den Menschen die Gelegenheit, über Vergangenes nachzudenken und gleichzeitig den Blick für die Gegenwart und die Zukunft zu öffnen.

Von vielen Menschen werden sie als Orte der Mahnung für Frieden und gegen Krieg und Gewalt betrachtet.

Die Einheitlichkeit der Grabzeichen und die schlichte gärtnerische Gestaltung sind ein Ausdruck für das gemeinsam erlittene Schicksal dieser Toten.

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Soldatenfriedhöfe befinden nicht immer am eigentlichen Kriegsschauplatz.

Manche dieser Begräbnisstätten sind abgetrennte Gräberfelder innerhalb ziviler Friedhöfe.

Oftmals aber befinden sich die Soldatengräber auch im räumlichen Zusammenhang mit Kriegsgefangenenlagern oder Lazaretten.

Auch wurden im Krieg Gefallene in ihre Heimat überführt und dort auf Ehrenfriedhöfen beigesetzt.

 

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Der Grund des Sprachwandels in den vergangenen Jahrzehnten anstelle von einem Soldatenfriedhof von einer Kriegsgräberstätte zu sprechen, liegt darin, dass ein großer Teil der Bestatteten nicht nur als Opfer unmittelbarer militärischer Kampfhandlungen starben, sondern an den unmenschlichen Bedingungen in der Lagerhaft, wie etwa in der Kriegsgefangenschaft oder als Opfer von Zwangsarbeit starben.

In Deutschland gibt es seit 1952 das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz).

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Und in den Genfer Konventionen gibt es heute international verbindliche Grundlagen für die Anlage und den Erhalt von Kriegsgräberstätten. Das Zusatzprotokoll von 1977 Art. 34 lautet: Sterbliche Überreste:

„Sterbliche Überreste von Personen, die im Zusammenhang mit einer Besetzung oder während eines durch Besetzung oder Feindseligkeiten verursachten Freiheitsentzugs verstorben sind, und von Personen, die keine Angehörigen des Staates waren, in dem sie infolge von Feindseligkeiten verstorben sind, werden geachtet; auch die Grabstätten aller dieser Personen werden nach Artikel 130 des IV. Abkommens geachtet, instand gehalten und gekennzeichnet ..."

Auf solchen Kriegsgräberstätten werden regelmäßig Gedenkstunden und Gedenkfeiern mit Kranzniederlegungen abgehalten, um die Verstorbenen zu ehren, sie sind aber auch als ein Ort der Geschichte ein Mahnmal für die Lebenden.

 

Quelle:
Fotos: Copyright © 2009 GSM Grundschulmaterial Verlagsgesellschaft mbH (MF)

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