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16. September 2009: Teil-Baustopp für EON-Kraftwerk

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Nachdem am 15.09.2009 die 100 Seiten umfassende schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zum geplanten EON-Kraftwerk in Datteln veröffentlicht wurde, hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Münster und die EON-Kraftwerke GmbH aufgefordert, bis Mittwoch, 16.9.2009 um 14.00 Uhr, die Bauarbeiten auf der Baustelle am Dortmund-Ems-Kanal einzustellen.

 

In seiner Urteilsbegründung hat das OVG unzweideutig festgestellt, dass der vorgesehene Standort für ein Steinkohlekraftwerk in Datteln nicht in Frage kommt.

Kurz vor Ablauf dieses Ultimatums hat die Bezirksregierung Münster am 16.09.2009 gegenüber der EON-Kraftwerke GmbH einen Baustopp für das geplante Kraftwerk in Datteln verhängt.

Dieser Baustopp bezieht sich zunächst nur auf das Ammoniak-Lager, das Kohle- und Aschelager, den Hilfsdampferzeuger und andere weitere wichtige Anlagenteile.

Der BUND rechnet aber derzeit damit, dass in Kürze die gesamte Baustelle stillgelegt wird.

Sollte kein vollständiger Baustopp durchgesetzt werden, kündigte der BUND weitere gerichtliche Schritte an.

 

 

Quelle:
Foto: Copyright © 2009 Medienwerkstatt Mühlacker (MF)

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