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Schulpflicht - Lesetext

Die Schulpflicht wird in den Schulgesetzen der Bundesrepublik Deutschland für alle Bundesländer geregelt.

Für alle Kinder und Jugendlichen besteht in Deutschland eine Schulpflicht, die einen Mindestschulbesuch von 9 oder 10 Jahren vorschreibt.

Diese Schulpflicht kann an einer öffentlichen oder privaten Schule erfüllt werden. Zuständig für die Einhaltung der Schulpflicht sind die Erziehungsberechtigten. Wenn die Schulpflicht nicht eingehalten wird, können die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Schule zwangsweise zugeführt werden. Verstöße gegen die Schulpflicht können zum Beispiel mit Bußgeldern bestraft werden.

Die Pflicht zum Besuch der Grundschule beginnt nach Vollendung des 6. Lebensjahres zum 1. August desselben Jahres.

Die Erziehungsberechtigten (Eltern, Pflegeeltern) sind verpflichtet, die Kinder in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Auch sind Einschulungen vor Vollendung des 6. Lebensjahres auf einen Antrag hin möglich.

Die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule erstreckt sich auf mindestens 9 Jahre.

Anschließend muss der Jugendliche drei Jahre lang eine Berufsschule in Teilzeitform neben der praktischen Berufsausbildung her besuchen. Diese Berufsschulpflicht endet mit dem 18. Lebensjahr.

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