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Lehnswesen – Lehnsherren und Vasallen

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Lehen (lateinisch: beneficium; seit dem 9. Jahrhundert feudum von fehu, Gut) hieß das Nutzungsrecht an einem Gut.

Es wurde einem Lehnsmann – auch Vasallen genannt – von einem Lehnsherrn auf Zeit gegen Dienst und Treue verliehen.

Im Mittelalter bildete dieses Lehnswesen – auch als Feudalismus bezeichnet – die Grundlage der abendländischen Staats- und Gesellschaftordnung.

Lehnsgut konnte dabei alles sein, was einen nachhaltigen Ertrag abwarf, Sachen, Landgüter, Burgen, ganze Herrschaftsbezirke, aber auch Renten, öffentliche Einkünfte usw.

Mit der Vergabe des Lehens durch den Lehnsherrn an den Vasallen ging dieser eine Dienst- und Treueverpflichtung ein.

Der oberste Lehnsherr war der König, der seine Macht von Gott erhielt und sie an die Kronvasallen weitergab.

Er gab den Fürsten, Herzögen und Geistlichen Land „zu Lehen“.

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Als Gegenleistung musste der Lehnsmann dem König dafür in Kriegzeiten Soldaten stellen. In einem Lehnseid verpflichtete sich der Adelige seinem König gegenüber zur Treue.

Diese Vasallen des Königs verteilten nun ihr Land wiederum auf die Landadeligen und diese wiederum auf die Lehnsleute (Bauern).

Somit standen die Bauern in der untersten Stufe dieser Pyramide.

Sie bearbeiteten Land, das ihnen nicht gehörte, hatten aber fast keinerlei Rechte und Besitz. 

Von der schweren körperlichen Arbeit dieser Bauern aber lebte der gesamte Adel und die Königshäuser.

Zunächst waren diese Lehen auf Lebenszeit verliehen, wurden aber schon bald erblich, und jede Generation musste erneut den Treueschwur erneuern.


 

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Ein Adliger schuldete seinem Lehnsherrn als Gegenleistung für ein Lehen zahlreiche Dienste:
Wache auf der Burg halten, bis zu 60 Tage unbezahlt an Heerfahrten teilnehmen, an Ratversammlungen teilnehmen.

Außerdem war er zu einmaligen Zahlungen verpflichtet, wenn die älteste Tochter heiratete oder der älteste Sohn die Schwertleite erhielt.

Auch an Kosten für Kreuzzüge und der Zahlung von Lösegeldern musste er sich beteiligen.

Die Bauern als Vasallen mussten Teile der Ernte abgeben, Kopfsteuern bezahlen und Frondienste am Hof des Grundherren ableisten.

Außer an Sonntagen und Feiertagen schufteten die Bauern auf ihren Höfen und Feldern unter jeglichen nur denkbaren Wetterbedingungen.

So ist es nicht verwunderlich, dass um das Jahr 1300 ein Bauer kaum älter als 25 Jahre wurde.

Von den „Hand- und Spanndiensten" kauften sich im Hochmittelalter die etwas wohlhabenderen Bauern frei, indem sie Pachtgelder an ihren Lehnsherren zahlten.

 

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