Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Er repräsentiert die Einheit des Staates. Über diese repräsentative Rolle hinaus weist ihm das Grundgesetz nur geringe politische Kompetenzen zu.
Der Parlamentarische Rat hat nach den Erfahrungen der Weimarer Republik die Befugnisse des Präsidenten bewusst beschränkt.
Der Reichspräsident, vom Volk auf sieben Jahre gewählt, hatte nach der Weimarer Verfassung eine bedeutende Machtfülle.
Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, und er konnte Grundrechte außer Kraft setzen und mit Notverordnungen regieren.
Reichspräsident von Hindenburg hatte die Vollmachten in der Endphase der Weimarer Republik in unheilvoller Weise genutzt.
Eine solche Macht sollte nach dem Willen der Verfassungsgeber nicht noch einmal in einer Hand liegen.
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