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Aufgaben des Bundespräsidenten

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Der Bundespräsident hat vorrangig repräsentative Aufgaben.

- Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich.
- Er tätigt Staatsbesuche im Ausland und empfängt ausländische Staatsgäste.
- Im Namen des Bundes schließt er Verträge mit auswärtigen Staaten ab.
- Der Bundespräsident ernennt und entlässt die Bundesrichter, Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere.
- Er übt das Begnadigungsrecht aus.
- Er prüft, unterzeichnet und verkündet die Bundesgesetze.
- Er ernennt und entlässt die Bundesminister.
- Er schlägt den Bundeskanzler vor, ernennt ihn und entlässt ihn.

Quelle:
Foto: www.wikipedia.de
Bild: Berlin-Schloss Bellevue – Frontalansicht.jpg
Status: GNU-Lizenz für freie Dokumentation

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