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Die Vorgänger des Bundesgerichtshofes

Schon im Jahre 1495 war mit der Gründung des Reichskammergerichts unter Kaiser Maximilian I. versucht worden, die starke politische Zersplitterung Deutschlands zu überwinden und ein für das gesamte Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zuständiges oberstes – von Monarchen unabhängiges – Gericht zu schaffen.

Nach Aufenthalten in verschiedenen süd- und südwestdeutschen Städten hatte das Reichskammergericht seinen Sitz zunächst in Speyer und schließlich in Wetzlar. Es hatte im Rahmen des „Ewigen Landfriedens“ die Aufgabe, anstelle von Fehde und Gewalt ein geregeltes Streitverfahren vor Gericht zu entwickeln und war höchste Appellationsinstanz in Zivilsachen.

Es konnte sich aber auch wegen der Konkurrenz zur Kabinettsjustiz des Reichshofrats nicht gegen die mächtigen Territorialherren durchsetzen, so dass es seine Tätigkeit im Jahre 1806 – mit dem Ende des Reichs – einstellte.

Erst nachdem sich unter preußischer Führung der Norddeutsche Bund gebildet hatte, wurde 1870 das Bundesoberhandelsgericht in Leipzig gegründet, das als gemeinsames oberstes Gericht die Rechtseinheit auf dem Gebiet der handelsrechtlichen Gesetze wahren sollte.

Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde die Zuständigkeit des Reichsoberhandelsgerichts, wie es nunmehr genannt wurde, auf Süddeutschland ausgedehnt.

Als Krönung rechtsvereinheitlichender Reformen wurde zusammen mit dem In-Kraft-Treten der Reichsjustizgesetze auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, des Zivilprozesses, des Strafprozesses und des Konkursrechts am 1. Oktober 1879 das Reichsgericht in Leipzig eröffnet.
Dieses Gericht, welches das Reichsoberhandelsgericht ablöste, verkörperte in der Folgezeit die Spitze der Rechtsprechung in allen Rechtsbereichen (erst ab 1919 Reichsfinanzhof und ab 1941 Reichsverwaltungsgericht als weitere oberste Reichsgerichte) und diente der Einheitlichkeit der Rechtsauslegung und der Rechtsfortbildung.

An die Stelle des Staatsgerichtshofs, der seit 1920 in das Reichsgericht organisatorisch und personell eingegliedert war, trat 1934 der berüchtigte Volksgerichtshof, der unter seinem Präsidenten Roland Freisler in erst- und letztinstanzlichen Strafverfahren der Einschüchterung und Liquidierung von Regimegegnern diente.

Nach dem Zusammenbruch im Jahre 1945, der auch das Ende des Reichsgerichts bedeutete, gab es in Deutschland zunächst kein oberstes Gericht.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des Bundesgerichtshofes in 76133 Karlsruhe, Herrenstraße 45 a
www.bundesgerichtshof.de

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