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Bundesflagge

Abb Die Farben Schwarz-Rot-Gold dienten erstmals auch dem Wartburgfest 1817 als Erkennungszeichen der deutschen Burschenschaft. Diese studentische Vereinigung hatte sich dem Kampf für nationale Einheit und politische Freiheit in Deutschland verschrieben.

Im Revolutionsjahr 1848 bestimmt die Frankfurter Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zur Fahne des Deutschen Bundes.

Das von Bismarck gegründete Deutsche Reich gab sich die Fahne Schwarz-Weiß – Rot.

Die Weimarer Republik versuchte einen Kompromiss zwischen den beiden Fahnen: Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben und Schwarz-Weiß Rot „mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke“ als Handelsflagge.

Sie entfesselte damit aber nur einen endlosen „Flaggenstreit“.

Für den Parlamentarischen Rat war es selbstverständlich, dass die Tradition von Schwarz-Rot-Gold als Farben der Einheit und Freiheit wieder aufgenommen wurde.

Art. 22 GG (Grundgesetz) bestimmt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“

In der Praxis wird Gold durch Gelb ersetzt, ebenso wie Silber durch Weiß. Als heraldische Farben (Wappenfarben) sind Gold und Gelb sowie Silber und Weiß gleichwertig.

 

 

Quelle:
Bild: www.wikipedia.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Germany flag 300.png
Status: Public domain

Verwendung mit freundlicher Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes

Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die deutsche Demokratie"

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