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Bildung der Bundesregierung

Zusammensetzung 

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.

In der politischen Praxis geht die Regierungsbildung der Wahl des Bundeskanzlers voraus. Der designierte (vorgesehene) Kanzler, bisher immer Führer der stärksten Fraktion, handelt zusammen mit den an der Regierung teilnehmenden Parteien (Koalitionspartnern) das Regierungsprogramm aus und legt Anzahl und Zuständigkeitsbereiche der Bundesminister fest.

Er überlässt ihnen bestimmte Kabinettssitze und deren personelle Besetzung. Ebenso muss er darauf achten, dass wichtige Gruppen und Strömungen seiner eigenen Partei, starke Landesverbände und Frauen bei der Verteilung der Ministerposten angemessen berücksichtigt werden.



Befugnisse der Bundesregierung 

Verantwortung und Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung legt das Grundgesetz fest.

Der Artikel 65 enthält die drei Prinzipien, die für die Arbeit der Bundesregierung bestimmend sind:

das Kanzlerprinzip
das Ressortprinzip
das Kollegialprinzip

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Auto des Buches "Die Deutsche Demokratie"

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