Wahl des Bundeskanzlers Die Wahl des Bundeskanzlers ist in Art. 63 GG (Grundgesetz) geregelt. Bisher sind alle Kanzler im ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gewählt worden, sowohl bei der Wahl zu Beginn der Legislaturperiode als auch bei der Wahl des Nachfolgers eines zurückgetretenen Bundeskanzlers.
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Kanzlerkandidaten Die beiden großen Parteien gehen mit Spitzenkandidaten, entweder dem amtierenden Kanzler oder dem "Kanzlerkandidaten", in die Wahl. Schon vor der Wahl steht fest, welcher Kandidat bei entsprechender Mehrheit Kanzler wird, zumeist auch, mit welcher Koalition er regieren wird. Der Bundestag führt mit der Wahl des Kanzlers letztlich nur den Wählerwillen aus.
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Vertrauensfrage und konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag kann nach Art. 67 GG den Bundeskanzler abwählen, indem er mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.
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Quelle: Foto: www.motivschmiede.de Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die Deutsche Demokratie" |