Zusammensetzung
In einem Bundesstaat besteht das Parlament aus zwei Kammern (Häusern).
Die Volksvertretung, in Deutschland der Bundestag, wird immer vom Volk direkt gewählt.
Die andere Kammer kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden, beispielsweise durch direkte Wahl in den Bundesstaaten, wie der amerikanische Senat, in den jeder Staat unabhängig von der Einwohnerzahl zwei Senatoren entsendet.
Die zweite Kammer kann auch aus Regierungsmitgliedern der Länder bestehen, wie in Deutschland der Bundesrat.
Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane des Bundes.
Er ist das gemeinsame Organ der Länder auf Bundesebene und soll die Interessen der Länder in der Bundesrepublik wahrnehmen.
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