Rechtsverordnungen
Die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierung können durch ein Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen.
Es sind Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln.
Gegenüber Gesetzen haben sie den Vorteil, dass es zu ihrem Erlass keines zeitraubenden Verfahrens bedarf und die Exekutive so in die Lage versetzt wird, auf veränderte Umstände rascher zu reagieren.
Es gibt zwei- bis dreimal so viele Rechtsverordnungen wie Gesetze. Auch die Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Rechtsverordnungen sind beispielsweise die Straßenverkehrsordnung, die Baunutzungsverordnung und die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes.
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Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften weisen die Behörden an, wie sie Gesetze und Rechtsverordnungen auszuführen haben.
Es sind verwaltungsinterne Regelungen, die das Verhalten der Behörden bei der Auslegung eines Gesetzes und der Ausübung ihres Ermessens steuern sollen.
So soll gesichert werden, dass die Verwaltung überall im Bundesgebiet einheitlich handelt.
Verwaltungsvorschriften sind beispielsweise Steuerrichtlinien und Vergaberichtlinien für Subventionen.
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