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Die Errichtung des Bundesfinanzhofs

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde es wieder möglich, ein landesweit zuständiges oberstes Steuergericht zu errichten.

Nach Artikel 108 Abs. 6 des Grundgesetzes wird die Finanzgerichtsbarkeit durch Bundesgesetz einheitlich geregelt.

Da eine solche Regelung, u.a. wegen der Zuständigkeit der Bundesländer für die Landesfinanzgerichtsbarkeit, erhebliche Zeit in Anspruch nehmen musste, wurde vorweg das Gesetz vom 29. Juni 1950 (lediglich) über den Bundesfinanzhof erlassen.

Der Bundesfinanzhof hat danach seine Tätigkeit mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 aufgenommen. Er wurde als erster der in Artikel 95 des Grundgesetzes genannten obersten Gerichtshöfe des Bundes errichtet.

Die Bezeichnung "Bundesfinanzhof" wurde in Anlehnung an die bisherige Bezeichnung "Reichsfinanzhof" gewählt. Als Standort beließ man es bei München, weil hier "ein geeignetes Gebäude mit den notwendigen Gerätschaften und mit einer vorbildlich eingerichteten Bücherei" zur Verfügung stand.

Bei diesem Standort blieb es auch nach dem Beitritt der neuen Bundesländer im Jahre 1990. Im Gegensatz zu den anderen obersten Bundesgerichten, für die ein Umzug in die neuen Bundesländer diskutiert und teilweise (Bundesverwaltungsgericht und Bundesarbeitsgericht) auch durchgeführt wurde, stand für den Bundesfinanzhof sehr bald fest, dass er in München bleiben konnte, weil an diesem Platz seit jeher das oberste deutsche Gericht für Steuer- und Zollstreitigkeiten seinen Sitz gehabt hatte.

Der Bundesfinanzhof unterstand vor 1970 organisatorisch dem Bundesminister der Finanzen, was seiner Rechtsprechung manches Mal den - unberechtigten - Vorwurf der "Hausgerichtsbarkeit" einbrachte.

Er ist nunmehr - wie der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht - ressortmäßig dem Bundesministerium der Justiz zugeordnet (das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundessozialgericht dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung).


 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung der Pressestelle des Bundesfinanzhofs
Postfach 860240
81629 München
Tel. 089/9231-233
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