Auch der Staat übt Gewalt aus. Wie ist es denn mit dieser Gewalt? Ist sie gut oder schlecht?
Heute leben wir in einer zivilen, demokratischen Gesellschaft und haben eine allseits anerkannte Verfassung, das Grundgesetz.
Dieses räumt jedem Menschen - ob stark oder schwach, ob reich oder arm, ob Mann oder Frau, ob schwarz oder weiß - die gleichen Rechte ein und es verbietet, einen anderen zu verletzen, zu berauben, zu unterdrücken, zu benachteiligen.
Das muss natürlich deshalb verboten sein, weil es immer wieder mal vorkommt, dass sich jemand nicht daran hält - sonst gäbe es ja auch keine Verbrechen.
Der Staat hat aber die Gewalt, darüber zu wachen, dass dies alles eingehalten wird. Die Frauen und Männer, die sich das Grundgesetz ausgedacht haben, waren klug genug, nicht die Gewalt an sich zu verbieten, obwohl es auch schlechte Gewalt gibt, sondern zu sagen: Nur der Staat hat das Recht, Gewalt auszuüben, um, so komisch das klingen mag, schlechte Gewalt zu verhindern und die Rechte der Einzelnen zu schützen.
Der Staat, so heißt der Fachausdruck, hat das Gewaltmonopol.
In der etwas spröden Sprache des Gesetzes (Artikel 20) klingt das so: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt."
Der Staat hat also Gewalt, um für uns zu sorgen, die Dinge in unserem Land möglichst gut zu organisieren und um schlechte Gewalt gegen seine Bürgerinnen und Bürger zu verhindern.
Das heißt auf gut deutsch: Wir wählen eine Regierung, und diese Regierung sowie die ihr angeschlossenen Behörden und Dienststellen, von der Polizei bis zum Schuldirektor, sind allein berechtigt, Gewalt auszuüben.
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