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Drei Gewalten sind besser als eine

Aber in der Regierung, bei der Polizei, an den Schulen - auch das wussten die "Mütter und Väter" des Grundgesetzes - arbeiten doch auch nur Menschen, die neben ihren Aufgaben noch eigene Interessen haben - und Wünsche und Launen und Fehler.

Wer kontrolliert denn, ob die alle, das heißt der Staat, gute oder schlechte Gewalt ausüben und wie viel und welche Gewalt der Staat überhaupt ausüben darf? Und wer bestimmt überhaupt, was Gewalt ist und wann beispielsweise ein zielstrebiges Verhalten in Gewalt umschlägt? Hier ist Misstrauen angesagt und Kontrolle gefordert. Das zeigen die Erfahrungen der Geschichte, wo Könige, Machthaber, Präsidenten oder Führer sehr oft schlechte Gewalt ausgeübt haben oder die ihnen gegebene Gewalt für schlechte Sachen ausgenutzt haben.

Politische Verantwortung, das heißt Macht und Gewalt über andere Menschen, darf deshalb nur auf Zeit vergeben werden, und diejenigen, an die sie vergeben wird, müssen kontrolliert werden. Das macht die Demokratie zuweilen sehr anstrengend, ist aber nicht anders möglich.

Deshalb gibt es die sogenannte Gewaltenteilung, das heißt die Verteilung der "Gewalt" an drei verschiedene Stellen, die sich gegenseitig kontrollieren sollen. Dahinter steht der Gedanke, dass diejenigen, die die Gesetze machen (die Politiker im Parlament), nicht ebenfalls ihre Einhaltung überwachen sollen (das machen Polizei und Verwaltungen), und diese wiederum nicht zugleich für etwaige Bestrafungen zuständig sind (sondern unabhängige Gerichte).

Denn wenn die Polizei glaubt, einen Täter gefasst zu haben, muss es ja Anlass geben, ihn für schuldig zu halten. Dieser Anlass muss aber geprüft werden, und das darf man nicht der Polizei selbst überlassen, die ja vielleicht schon von der Schuld überzeugt ist. Seine Schuld muss dann ein Gericht feststellen, welches unabhängig ist, das heißt, es darf ihm niemand in seine Arbeit hineinreden oder gar befehlen.

Das Gericht stellt dann fest, ob er überhaupt Schuld hat, wie groß diese ist und verurteilt ihn oder spricht ihn aber auch frei. Das Gericht schützt ihn aber auch davor, dass die Polizei keine Gewalt anwendet, die sie gar nicht anwenden darf.

Darum gibt es im Grundgesetz diese drei, in dem schon erwähnten Artikel 20 benannten Säulen:
- die Gesetzgebung (man nennt sie auch "Legislative"),
- die vollziehende Gewalt (oder "Exekutive") und
- die Rechtsprechung (oder "Judikative").


Dies ergibt ein System wechselseitiger Kontrolle, indem niemand soviel Gewalt in den Händen halten kann oder ausüben kann, dass er in die Versuchung kommt, schlechte Gewalt daraus zu machen.

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung der Internetredaktion des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
REGIERUNGonline
www.bundeskanzler.de

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