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Die Geschichte des Grundgesetzes

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt nicht "Verfassung", sondern "Grundgesetz", denn als man sich dieses Gesetz ausgedacht hat, gab es keine Möglichkeit, eine Verfassung für ganz Deutschland zu beschließen.

Die Sowjetunion die 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg, den östlichen Teil Deutschland besetzte, hatte aufgrund ihrer Geschichte ganz andere Vorstellungen von einem Staat und seiner Verfassung als Frankreich, die USA und Großbritannien, die die westlichen Gebiete Deutschlands besetzten und eher Gemeinsamkeiten in ihrer Geschichte finden konnten.

1948 einigte man sich in der amerikanischen, britischen und französischen Zone, den Deutschen zu erlauben, eine neue Verfassung zu entwerfen und hierzu eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.

Dies geschah dann auch, wobei man sich in dieser Versammlung auf ein vorläufiges "Grundgesetz" einigte - denn die Gründung eines geteilten Staates war zunächst nicht geplant -, das sich selbst das Ideal setzte, irgendwann Teil einer Verfassung ganz Deutschlands zu werden - für Ost und West.

Das Grundgesetz wurde dann am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat, der so eine Art westdeutsche Ersatzregierung war, weil es noch keine gewählte Regierung gab, angenommen.

In der Sowjetischen Besatzungszone hatte der Deutsche Volksrat (das ostdeutsche Pendant zum Parlamentarischen Rat) schon im März einen Verfassungsentwurf gebilligt, der die DDR, die Deutsche Demokratische Republik begründete. Auch dieser Entwurf war zunächst bemüht, sich mit dem anderen Teil Deutschlands auf eine gemeinsame Verfassung zu einigen. Wie die Geschichte ausgegangen ist, wissen wir.

Das Grundgesetz wurde beschlossen, man sagt auch: angenommen, gebilligt oder verabschiedet. Hierzu musste eine Mehrheit der Volksvertretung, genauer gesagt, eine zwei Drittel Mehrheit für den vorgelegten Entwurf stimmen, auch das steht so im Grundgesetz.

Die Volksvertretung war 1949 der sogenannten Parlamentarische Rat, in dem 65 Abgeordnete (davon nur vier Frauen!) verschiedener Parteien saßen, die von den damals elf Landtagen der westlichen Besatzungszonen gewählt worden waren. Sie stimmten darüber ab, ob zukünftig das Grundgesetz als Verfassung gelten solle. Es gab 53 Ja-Stimmen, zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, also locker zwei von drei Dritteln.

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung der Internetredaktion des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
REGIERUNGonline
www.bundeskanzler.de

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