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Unser Grundgesetz: Die Hausordnung für Deutschland

Aber was genau steht in dieser Verfassung? Das Grundgesetz ist nicht sehr umfangreich, es hat 146 Kapitel, die wir Artikel nennen.

Und die ersten zehn Artikel, also der kleinste Teil des Grundgesetzes, sind die wichtigsten: die Grundrechte.

Sie zeigen genau auf, welche Rechte die Menschen in unserem Lande haben, gegenüber dem Staat, gegenüber Behörden, Gerichten, aber noch viel einfacher auch im Umgang miteinander.

Die heißen beispielsweise:

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
2. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
3. Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz.
4. Die Freiheit des Glaubens ... und des religiösen weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich.
5. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Oder:
8. Alle Deutschen haben das Recht ... sich zu versammeln.


Das Grundgesetz bestimmt nicht nur welche Rechte jeder Staatsbürger haben soll , sondern auch wer in welchen Ämter und Institutionen diese Rechte beachten muss, bewahren und durchsetzen soll - zum Beispiel

- der Bundespräsident,
- der Bundeskanzler,
- der Bundestag oder
- der Bundesrat,
- die Bundespolizei,
- die Bundeswehr,
- die Bundesministerien - und was ihre Aufgaben und Pflichten sind.


Und - das sieht man schon an den vielen "Bundes" - auch, welche Art von Staat das Land sein soll: eine Bundes-Republik.

Das heißt vor allem, dass es keinen König gibt (das wäre eine Monarchie, eine Republik ist schlicht eine Nicht-Monarchie) und dass die deutschen Länder (wie zum Beispiel Brandenburg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern) einen Bund bilden, der dann Deutschland bildet, und zusammenarbeiten sollen.

Auch die einzelnen Rechte und Aufgaben der Länder und die gemeinsamen des ganzen Bundes werden in der Verfassung festgelegt. Wann und wie wer gewählt wird, kann man hier nachlesen, wer die Gesetze entwirft, wer sie überwacht und wer sie durchsetzt.

Das Grundgesetz ist also ein bisschen so etwas wie eine sehr gute und gerechte "Hausordnung" für Deutschland, die seit vielen Jahren für die vielen unterschiedlichen Menschen in ihren vielen unterschiedlichen Wohnungen ein friedliches Zusammenleben organisiert.

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung der Internetredaktion des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
REGIERUNGonline
www.bundeskanzler.de

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