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Viele Wahlen - viel Demokratie

Demokratie ist die so genannte Herrschaft des Volkes und sie ist die Regierungsform der Bundesrepublik.

Das Volk, das heißt die Bevölkerung, bestimmt für eine festgelegte Zeit, wer die Regierungsgeschäfte übernehmen soll. Die Hauptregierung ist sozusagen die Bundesregierung.

Da sie nicht alles überall regeln kann, gibt es für jedes Bundesland wieder eine eigene Regierung - und für die Gemeinden oder Ortschaften der Bundesländer gewissermaßen auch.

Diese "kleinen" Regierungen werden ebenfalls gewählt, deshalb gibt es so oft und so viele unterschiedliche Wahlen, was das Ganze ein bisschen unübersichtlich macht.

Als letztes gibt es dann noch das Europäische Parlament. Zwar haben wir noch keine europäische Regierung, aber eine Europäischen Union, der immer mehr Länder beitreten wollen, um in Zukunft immer enger zusammenarbeiten.

Vielleicht einmal so eng, dass wir uns die "Vereinigten Staaten von Europa" nennen können und dann auch eine gemeinsame Regierung haben. Auch im Europäischen Parlament ist Deutschland, wie jedes Mitglied der EU, vertreten. Und auch diese Abgeordneten werden natürlich von uns gewählt, bei der Europawahl.

Das sind also insgesamt vier sogenannte Volksvertretungen, die in vier Wahlen gewählt werden.

Das geschieht in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen, so steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes und klingt selbstverständlicher als es ist.

Allgemein bedeutet, dass jeder volljährige Bürger der Bundesrepublik - mit 18 Jahren - wahlberechtigt ist, unabhängig davon, ob es sich um Mann oder Frau, arme oder reiche Menschen handelt (bei den Kommunalwahlen darf man in einigen Bundesländern schon ab 16 Jahre wählen).

Unmittelbar bedeutet, dass wir unsere Vertreter direkt wählen und nicht erst einen, der sie dann wiederum stellvertretend für uns wählt, das gibt es beispielsweise in den USA, wo erst sogenannte Wahlmänner gewählt werden, die dann die entscheidende Wahl durchführen.

Frei bedeutet immer zunächst die Abwesenheit von Zwang. Es darf also niemand in seiner Wahl beeinflusst werden, zum Beispiel indem er Geld bekommt oder bedroht wird.

Gleich heißt, dass jede Stimme der Wahl gleichviel zählt, egal wer sie abgegeben hat.

Und damit hängt auch zusammen, dass die Wahlen geheim sind und niemand nicht weiß, wer der Wähler war, wie er ausgesehen hat und was er gewählt hat.

Diese fünf Punkte nennen wir die Grundsätze des demokratischen Wahlrechts.

Nur so kann gewährleistet werden, dass eine demokratische Herrschaftsform funktioniert.

 

 

Quelle:
Text mit freundlicher Genehmigung der Internetredaktion des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
REGIERUNGonline
www.bundeskanzler.de

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