Die Rechtskraft eines Urteils des BSG wirkt nur zwischen den Beteiligten des jeweiligen Verfahrens.
Bei den vom BSG zu entscheidenden Revisionen sind in aller Regel Verwaltungsbehörden beteiligt, die über eine Vielzahl gleichartiger Fälle zu entscheiden haben. Die Urteile des BSG bilden daher trotz fehlender rechtlicher Bindung tatsächlich zumeist eine Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen.
Hierzu trägt auch der Umstand wesentlich bei, dass wichtige Entscheidungen des BSG in Entscheidungssammlungen, Fachzeitschriften und Veröffentlichungsorganen der Sozialversicherungseinrichtungen publiziert werden. Zudem unterrichtet das BSG die Öffentlichkeit dadurch, dass es auf seiner Internetseite (http://www.bundessozialgericht.de) sämtliche Presse-Vorberichte und Presse-Mitteilungen sowie Entscheidungstexte des jeweils laufenden und der zurückliegenden vier Jahre bereithält.
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