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Umzug nach Leipzig

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Am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit stellte sich die Frage, in welcher Weise auch die neuen Bundesländer bei der Verteilung der Bundesinstitutionen angemessen berücksichtigt werden sollten.

Mit der Erarbeitung von Vorschlägen wurde eine Kommission aus 31 Mitgliedern beauftragt (sog. Föderalismuskommission). Dabei stellte sich sehr bald heraus, dass das Land Sachsen, das in der Zeit von 1879 bis 1945 mit Leipzig den Sitz des Reichsgerichts gestellt hatte, wieder mit einem obersten Gerichtshof des Bundes bedacht werden sollte.

Sachsen selbst favorisierte verständlicherweise den in Karlsruhe residierenden Bundesgerichtshof als oberstes Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen für die Nachfolge des ehemaligen Reichsgerichts.

Die Kommission legte ihre mit zwei Drittel Mehrheit zu fassenden Beschlüsse am 27. Mai 1992 vor. Darin war die Verlegung des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Sachsen vorgesehen.

Die Stadt Leipzig fand keine Erwähnung, war aber, wie sich aus dem Zusammenhang des Beschlusstextes ergibt, wohl gemeint. Der Bundestag nahm von den Beschlüssen am 26. Juni 1992 zustimmend Kenntnis.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des
Bundesverwaltungsgerichts
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
www.bundesverwaltungsgericht.de

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