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Europarat – Beitritt Deutschlands

Abb Als erster europäischer Zusammenschluss auf freiheitlich-demokratischer Grundlage wurde 1949 der Europarat gegründet.

Die Bundesrepublik Deutschland trat 1951 bei. Seit April 2003 gehören dem Europarat 45 Staaten an, darunter 21 aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks.

Der Europarat ist eine beratende Körperschaft, deren Beschlüsse der Zustimmung der nationalen Regierungen bedürfen. Zahlreiche Vereinbarungen (Konventionen) verpflichten die Mitglieder zur Angleichung ihres Rechtswesens, ihrer Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik.

Besonders bedeutsam ist die 1950 verabschiedete Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Weitere wichtige Abkommen sind die Europäische Sozialcharta (1961) sowie verschiedene Rechtshilfeabkommen, darunter das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (1977).

Die wichtigsten Organe des Europarats sind die Beratende Versammlung (auch Parlamentarische Versammlung), deren Mitglieder von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt werden, und das Ministerkomitee, dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten angehören.

Sitz des Europarats ist Straßburg.

 

 

Quelle:
Foto: © European Community, 2005
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die Deutsche Demokratie"

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