Geschichte
Die Bundesrepublik Deutschland gehört mit Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Ihre Vorgeschichte reicht bis in das Jahr 1951 zurück, als die sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Montanunion, gründeten und mit einem gemeinsamen Markt und eine gemeinsame Industriepolitik für diese damals wichtigsten Grundstoffe vereinbarten.
Die Römischen Verträge begründeten 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).
Als erste Stufe schuf die EWG schrittweise eine Zollunion, in der die Zölle im gegenseitigen Warenverkehr abgebaut wurden. Ziel war die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer und freiem Dienstleistung- und Kapitalverkehr.
EURATOM solle die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie fördern. Die Organe der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM wurden 1967 zusammengelegt, seither ist die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft üblich.
Die Europäische Gemeinschaft entwickelte eine eigene Dynamik, die sie zum Motor der wirtschaftlichen und zunehmend der politischen Integration Europas werden ließ.
Ihre Attraktivität führte zu Beitrittsgesuchen weiterer Länder. 1973 wurden Großbritannien, Dänemark und Irland Mitglieder der EG, Griechenland folgte 1981, Spanien und Portugal schlossen sich 1986 der Gemeinschaft an.
1995 sind Österreich, Finnland und Schweden der Europäischen Union (EU) beigetreten, nachdem Volksabstimmungen eine Mehrheit für den Beitritt erbracht hatten. Die Norweger haben sich mit Mehrheit gegen den Beitritt entschieden.
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