Die Generalversammlung, das zentrale politische Beratungsorgan, besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme. Sie kann nur Empfehlungen aussprechen.
Das bedeutendste Organ ist der Sicherheitsrat. Er kann für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, zum Beispiel Sanktionen verhängen oder UN-Friedenstruppen („Blauhelme“) entsenden.
Der Sicherheitsrat hat fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Volksrepublik China) und 10 von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählte nicht ständige Mitglieder.
Beschlüsse bedürfen der Zustimmung von mindestens 9 Mitgliedern, darunter aller ständigen Mitglieder, jedes ständige Mitglied kann also durch einen Einspruch (Veto) das Zustandekommen eines Beschlusses allein verhindern.
Ausführendes Organ ist das Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze.
Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ist ein Hilfsorgan der Generalversammlung, zuständig für „internationale Angelegenheiten auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit“.
Er kann dazu Untersuchungen durchführen, Konferenzen einberufen, Abkommen entwerfen und „Empfehlungen abgeben, um die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern“ (Art. 62 UN-Charta).
Die Sonderorganisation der UNO sind Fachorgane auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen, die zum Teil schon vor Gründung der Vereinten Nationen entstanden waren (wie der Weltpostverein oder die Internationale Arbeitsorganisation).
Die Sonderorganisationen verfügen über einen eigenen Haushalt, der durch Zahlungen der Mitgliedsstaaten finanziert wird. Eine so große Organisation wie die UN läuft Gefahr, schwerfällig zu werden.
Generalsekretär Kofi Annan hat 1997 einen Plan weitreichender Reformen vorgelegt, die vor allem auf ein effizienteres Management und Einsparungen bei Personal und Verwaltungskosten zugunsten von Entwicklungsprogrammen abzielen.
Wegen gegensätzlicher Interessen der Mitgliedsländer hat die nicht zuletzt von Deutschland geforderte Reform des Sicherheitsrates wenig Aussichten auf Verwirklichung. Danach sollten Deutschland und Japan und je ein Land in Afrika, Asien und Lateinamerika ständige Sitze erhalten. Ferner sollten fünf bis zehn weitere nicht ständige Sitze eingerichtet werden.
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