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Warum Batterien nicht in den Hausmüll gehören

Abb Gemäß Batterieverordnung dürfen seit Oktober 1998 verbrauchte Gerätebatterien nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Diese Bestimmung gilt für jede Batterie, unabhängig davon, um welches elektrochemische System es sich handelt, denn Batterien enthalten wichtige Rohstoffe (Metalle), die wiedergewonnen und dann wieder verwertet werden können.

Zudem enthält heute noch ein geringer Prozentsatz der Gerätebatterien die Schadstoffe Quecksilber, Cadmium oder Blei und gehört schon deshalb nicht in den normalen Hausmüll.

Batterien, die einen dieser drei Stoffe enthalten, müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol für Cadmium (Cd), Blei (Pb) bzw. Quecksilber (Hg) gekennzeichnet werden.

Die Batterieverordnung nimmt sowohl die Verbraucher in die Pflicht als auch den Handel, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise und kreisfreie Städte) sowie die Batteriehersteller.

Abb Die Verbraucher müssen leere Batterien an den Handel oder einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. Wertstoffhöfe, Umweltmobil etc.) zurückgeben.

Alle Geschäfte, die Batterien verkaufen, und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen.

Batteriehersteller und -importeure müssen den Handel, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Gewerbe- und Industriebetriebe unentgeltlich mit Sammelbehältern für Altbatterien ausstatten und die gesammelten Batterien ebenso unentgeltlich von ihnen abholen.

 

Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien 

Abb Um der Verpflichtung der Batterieverordnung nachzukommen, haben die Firmen Duracell, Energizer, Panasonic, Philips, Saft, Sanyo, Sony, Varta und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) im Mai 1998 die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) als Non-Profit-Unternehmen gegründet.

GRS Batterien organisiert bundesweit die Rücknahme verbrauchter Batterien und Akkus, stellt die dafür erforderlichen Sammel- und Transportbehälter bereit und sorgt für deren Abholung.


Abb Anschließend übernimmt die Stiftung GRS Batterien mit Hilfe von ihr beauftragter Dienstleistungspartner auch das Sortieren und umweltverträgliche Beseitigen bzw. Verwerten der Altbatterien.

Die Arbeit finanziert sich aus den Beiträgen der aktuell über 560 Batteriehersteller und -importeure, die die Entsorgungsleistungen des GRS Batterien nutzen. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stückzahl, dem Gewicht und dem Typ der Batterien, die das Unternehmen in Deutschland in Verkehr bringt.

Der genaue Wortlaut der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung verbrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) vom 27. März 1998 (geändert am 9. September 2001) und weitere Informationen zu GRS Batterien findet man im Internet unter:
http://www.grs-batterien.de

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von : http://www.grs-batterien.de/index.htm
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
Heidenkampsweg 44
D 20097 Hamburg
Telefon: +49 (40) 23 77 88
Telefax: +49 (40) 23 77 87
E-Mail:info@GRS-Batterien.de

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