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Politische Beteiligung - Einführung

Abb Die parlamentarische Demokratie leitet ihre Rechtfertigung (Legitimation) von der Zustimmung ihrer Bürger ab.

Diese drückt sich aus in der Teilnahme (Partizipation) am Prozess der politischen Meinungsbildung und Entscheidung.

Das bedeutet nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung unmittelbar politisch aktiv sein muss. Nur eine kleine Minderheit ist beispielsweise bereit, einer Partei beizutreten.

Ende 2001 waren etwa 1,7 Millionen Bürger Mitglieder einer Partei, das sind etwa drei Prozent der Wahlberechtigten.

Politische Beteiligung kann in vielerlei Formen erfolgen. Sie setzt politische Urteilsfähigkeit voraus und erfordert die Bereitschaft, sich für das Gemeinwesen mitverantwortlich zu fühlen.

Politische Beteiligung erfolgt durch:

a) Wahlen
b) Parteien
c) Interessenverbänden und
d) Massenmedien.

 

 

Quelle:
Foto: www.motivschmiede.de
Text mit freundlicher Genehmigung der Internetredaktion des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
REGIERUNGonline
www.bundeskanzler.de

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