Politische Beteiligung wird erst möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend informiert sind.
Die Massenmedien, Presse, Hörfunk und Fernsehen, verbreiten Informationen, erläutern politische Zusammenhänge, kommentieren politische Ereignisse und kritisieren Missstände.
Sie bestimmen die politische Diskussion, daher haben sie eine besondere Verantwortung. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Berichterstattung, setzt der Macht der Medien aber Grenzen. Presse, Hörfunk und Fernsehen sind unterschiedlich organisiert.
Die Presse befindet sich in privater Hand, Hörfunk und Fernsehen werden von öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Anbietern betrieben.
Politische Beteiligung in einer Massendemokratie wird durch Presse, Funk und Fernsehen erst möglich.
Der einzelne kann politische Entscheidungen nur treffen, wenn er umfassend informiert ist, unterschiedliche Meinungen kennen lernen und gegeneinander abwägen kann.
Die Massenmedien stellen Öffentlichkeit her, in der ein Austausch der verschiedenen politischen Meinungen von gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, Parteien und politischen Institutionen stattfindet.
Nur solche Meinungen, die in den Massenmedien zu Diskussionsthemen werden, haben die Chance, öffentlich wirksam zu werden. Öffentliche Meinung wird somit weitgehend durch die veröffentlichte Meinung bestimmt. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung der Massenmedien.
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