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Öffentlich-rechtliche und private Medien

Abb Presse, Hörfunk und Fernsehen werden als Massenmedien bezeichnet.

Die Presse, also Zeitungen und Zeitschriften, auch Printmedien genannt, wird von privaten Wirtschaftsunternehmen betrieben.

Die Mehrheit aller Zeitungen und Zeitschriften wird von vier großen Konzernen herausgegeben.

Der Rundfunk, das sind Hörfunk und Fernsehen, war zunächst ausschließlich öffentlich-rechtlich organisiert. Das bedeutet, sie verwalten sich selbst, sie unterstehen nicht der Kontrolle staatlicher Behörden und finanzieren sich überwiegend aus Gebühren.

Seit 1984 bieten auch private Veranstalter Hörfunk- und Fernsehprogramme an. Sie finanzieren sich ausschließlich durch Werbung.

Daneben gibt es auch Fernsehprogramme, die gegen Bezahlung empfangen werden können (Pay-TV), entweder im Abonnement oder pro Sendung. Auch das Privatfernsehen ist zum größten Zeit im Besitz großer Konzerne.

 

 

Quelle:
Foto: www.motivschmiede.de
Text mit freundlicher Genehmigung der Internetredaktion des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
REGIERUNGonline
www.bundeskanzler.de

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