Auf den nachfolgenden Wissenskarten findest du zu jedem Artikel des Konventionstextes eine Zusammenfassung. Die Konvention über die Rechte des Kindes ist eingeteilt in die Präambel und in Artikel. Die Artikel beschreiben die Rechte des Kindes. Präambel bedeutet Einleitung. Sie schließt alle Gedanken ein, die sich die Erwachsenen gemacht haben, und die man nicht in Artikel fassen konnte. So erzählt die Präambel von der Geschichte der Kinderrechte, erklärt, dass Kinder mehr Schutz und Hilfe brauchen, damit sie glücklich und geborgen aufwachsen können. Besonders dachten die Erwachsenen an die Kinder, die ohne Eltern aufwachsen müssen, an die Kinder, die Hunger leiden und inmitten von Krieg leben. Nicht vergessen haben sie die Kinder, die eine Straftat begangen haben und vor ein Gericht gestellt werden, und jene, die gequält, misshandelt und ausgebeutet wurden. Sie alle brauchen besondere Hilfe. Etwas wissen die Erwachsenen: Kinder sind nicht so stark wie sie, wissen noch nicht soviel wie sie und können sich noch nicht so gut wehren. Deshalb sind die Kinderrechte für alle Kinder dieser Welt gedacht. Keinem Kind sollen diese Rechte vorenthalten werden. Denn alle Kinder sollen die Möglichkeiten haben, den anderen achten zu lernen, ihre Gedanken frei zu äußern und sich für diese Erde einzusetzen. Diese Erklärungen der Präambel sind wichtig, um die Konvention zu verstehen. |
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: http://www.unicef.de |