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Wenn Kinder von ihren Eltern getrennt leben (Artikel 9)

Ein Kind darf nicht von seinen Eltern getrennt werden, wenn die Eltern das nicht wollen.

Es kann sein, dass ein Gericht entschieden hat, Kinder von ihren Eltern zu trennen. Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind misshandeln, es sehr stark und immer wieder schlagen oder ihm sonst was Schlimmes antun.

Es kann auch sein, dass die Eltern sich nicht um ihr Kind kümmern.

Die Richter und Richterinnen sprechen mit dem Kind und versuchen herauszufinden, was das Kind darüber denkt und was es sich wünscht. Sie hören auch die Eltern an und befragen Menschen, die das Kind gut kennen.

Anschließend beraten und diskutieren sie darüber. Erst dann entscheiden sie, wo das Kind leben wird.

Auch wenn das Kind von seinen Eltern getrennt lebt, hat es das Recht, den Kontakt mit ihnen aufrechtzuerhalten.

Vielleicht schreibt oder telefoniert es ab und zu, vielleicht besucht es sie.

Es kann sein, dass die Eltern oder ein Elternteil im Gefängnis leben oder dass sie gestorben sind, und das Kind weiß von allem nichts.

Das Schicksal seiner Eltern zu kennen, ist das Recht jedes Kindes, sofern es stark genug ist, die Wahrheit zu ertragen.

Die Regierungen werden dem Kind bei der Suche nach der Wahrheit helfen und ihm erzählen, was sie über seine Eltern wissen.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: http://www.unicef.de

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