Anteile der polizeilich festgestellten Unfallursachen bei Straßenverkehrsunfällen |
BegriffserläuterungenUnfallursache Von dem Polizeibeamten, der den Unfall aufnimmt, werden die vorläufig festgestellten Ursachen angegeben. Hierbei können für die betreffenden beteiligten jeweils bis zu drei Ursachen angegeben werden. Wenn auch außere Umstände, wie z. B. Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse, für den Unfall ursächlich waren, so werden je Unfall bis zu zwei „allgemeine Ursachen" festgehalten. Die Gesamtzahl der von der Statistik nachgewiesenen Ursachen ist daher immer größer als die Zahl der Unfälle selbst.Straßenverkehrsunfälle Im Rahmen der Straßenverkehrsunfallstatistik werden Unfälle erfasst, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind. Zur Erstellung dieser Statistik dient eine Durchschrift der Unfallanzeige der Polizei. |
Quelle: © Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2006. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. |