Bei Straßenverkehrsunfällen getötete |
BegriffserläuterungenStraßenverkehrsunfälle Im Rahmen der Straßenverkehrsunfallstatistik werden Unfälle erfasst, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind. Zur Erstellung dieser Statistik dient eine Durchschrift der Unfallanzeige der Polizei. Getötete Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben. Schwerverletzte Personen, die unmittelbar in eine Krankenanstalt zur stationären Behandlung eingeliefert wurden. Leichtverletzte Personen, deren Verletzungen keinen stationären Krankenhausaufenthalt erforderten. |
Quelle: © Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2006. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. |