Mit der „Goldenen Bulle“ schuf Karl IV. im Jahr 1356 eine Art Reichsgrundgesetz. Darin erhielten sieben herausgehobene Fürsten, die Kurfürsten, unter anderem das ausschließliche Recht zur Königswahl. Während die kleinen Grafen, Herren und Ritter allmählich an Bedeutung verloren, wuchs die wirtschaftliche Macht der Städte. Ihr Zusammenschluss in Bünde machte sie noch stärker: Die Hanse wurde im 14. Jahrhundert zur führenden Macht im Ostseeraum. In einer Reichsreform verwirklichte Maximilian I. – der erste Kaiser ohne Krönung – 1495 eine neue formale Ordnung mit Reichstag, Reichskreisen und Reichskammergericht. Aber die inhaltliche Belebung schlug fehl. Stattdessen entwickelte sich ein Dualismus von „Kaiser und Reich“: Dem Reichsoberhaupt standen die Reichsstände – Kurfürsten, Fürsten und Städte – gegenüber. Die Kaiser gingen bei ihrer Wahl „Kapitulationen“ ein, ihre Stellung wurde immer mehr ausgehöhlt. Zugleich wuchs der Einfluss der großen Fürsten. Aber der Reichsverbund bestand weiter. In ihm wurden die Städte zu wichtigen wirtschaftlichen Zentren. In Textilindustrie und Bergbau ging die Wirtschaftsform über das Zunftwesen der Handwerker hinaus. Wie beim wachsenden Fernhandel trug sie frühkapitalistische Züge. Geprägt von Renaissance und Humanismus erwachte ein kritischer Geist, der sich vor allem gegen kirchliche Missstände richtete. Diese Unzufriedenheit entlud sich nach dem Auftreten Martin Luthers in der Reformation. Diese Bewegung begann mit der Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen gegen die Missstände in der alten katholischen Kirche am 31. Oktober 1517. Ihr Ziel war eine Rückführung der kirchlichen Lehre auf die im Evangelium offenbarten Glaubenswahrheiten. Die Folgen reichten weit über religiöse Ansprüche hinaus. Das gesamte soziale Gefüge bewegte sich, die Reichsritter wagten den Aufstand. Politische wie soziale Bestrebungen kamen 1525 im Bauernkrieg zum Ausdruck – der ersten größeren revolutionären Entwicklung in der deutschen Geschichte. Er wurde blutig niedergeschlagen. |
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Quelle: Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden: http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de |