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Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Abb Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beriefen 1948 eine Versammlung zur Ausarbeitung einer Verfassung für einen aus der Trizone hervorgehenden Staat ein.

Diese Verfassung war bis zu einer Wiedervereinigung Deutschlands von Anfang an als Provisorium gedacht und wurde daher Grundgesetz genannt. Viele Vorstellungen flossen ein, so die Überlegungen der westlichen Besatzungsmächte, vor allem aber die Erfahrungen mit der untergegangenen Weimarer Republik.

Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee (und später der aus Abgeordneten der Landtage bestehende Parlamentarische Rat) entschied sich für einen demokratischen und sozialen Bundesstaat.

Es waren diese Männer und Frauen der ersten Stunde, die demokratische Traditionen aus dem Geist von 1848/49 und 1919 sowie den „Aufstand des Gewissens“ vom 20. Juli 1944 einbrachten.

Sie verkörperten das „andere Deutschland“ und gewannen den Respekt der Besatzungsmächte. Die Geburtsstunde schlug am 23. Mai 1949 mit der feierlichen Verkündung des Grundgesetzes.

Nach der Wahl zum ersten Bundestag am 14. August 1949 wurde die Verfassung mit parlamentarischem Leben erfüllt.

Die erste Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bereitete die Rückkehr Deutschlands auf einen „ehrenhaften Platz unter den freien und friedliebenden Nationen der Welt“ vor, wie dies US-Außenminister Byrnes drei Jahre zuvor als Projekt verkündet hatte.

Adenauer sowie der erste Bundespräsident Theodor Heuss (FDP), Ludwig Erhard (CDU), der Vater des „Wirtschaftswunders“, und die großen Oppositionsführer der SPD wie Kurt Schumacher oder Erich Ollenhauer sowie der Weltbürger Carlo Schmid gaben dem neuen Parteiwesen in Westdeutschland ein unverkennbares Profil und schufen neues Vertrauen in den deutschen Staat.

Schritt für Schritt erweiterten sie die deutschen Mitspracherechte und den politischen Einfluss auf Besatzungsstatut und internationale Gremien. Zu dem neuen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt trug die konsequente Politik der Wiedergutmachung gegenüber Israel und jüdischen Organisationen bei.

Bereits 1952 wurde in Luxemburg ein erstes Abkommen zur Zahlung von Eingliederungshilfen für jüdische Flüchtlinge in Israel unterzeichnet. Von den im Laufe der Zeit gezahlten insgesamt rund 90 Milliarden D-Mark für die Wiedergutmachung ging etwa ein Drittel an Israel und jüdische Organisationen, insbesondere an die Jewish Claims Conference, einen Härtefonds für jüdische Verfolgte in aller Welt.

Die Übereinstimmung der Deutschen mit ihrem Staat, der jungen Bundesrepublik, wurde von Anfang an durch einen wirtschaftlichen Aufschwung gefördert.

Millionen von Carepaketen aus den USA hatten die Solidarität zwischen den Völkern der Sieger und der Besiegten in Zeiten größter persönlicher Not begründet.

Amerikanische Auslandshilfe hatte weitere Grundsteine gelegt. Der entscheidende Hebel für den Aufschwung bestand indes in dem europäischen Hilfs- und Wiederaufbauprogramm, das US-Außenminister George C. Marshall im Juni 1947 vorgestellt hatte und aus dem Westdeutschland von 1948 bis 1952 rund 1,4 Milliarden Dollar zuflossen.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de
Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen,
können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden:
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de

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