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Lehrkräfte

Für jede Schulart beziehungsweise Schulstufe gibt es in der Bundesrepublik spezifisch ausgebildete Lehrkräfte.

Für alle ist ein Hochschulstudium Voraussetzung, doch sind die Studiengänge unterschiedlich.

Lehrerinnen und Lehrer für Grund- und Hauptschulen studieren im Allgemeinen sieben Semester.

Ein längeres Studium von in der Regel neun Semestern wird zum Beispiel für die Unterrichtung an Realschulen, Sonderschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen verlangt.

Alle Lehramtskandidatinnen und -kandidaten müssen nach dem Studium das Erste Staatsexamen ablegen.

Es folgt eine pädagogisch-praktische Ausbildung in Form eines Vorbereitungsdienstes (in der Regel zwei Jahre) an schulpraktischen Seminaren und den verschiedenen Schularten, der mit dem Zweiten Staatsexamen abschließt.

Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen in den alten Bundesländern sind in der Regel im Dienst der Länder verbeamtet, in den neuen Bundesländern überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de
Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen,
können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden:
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de

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