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1) einschließlich konstruktiver Durchlässe und Tunnel, jedoch ohne Brücken der Deutschen Bahn AG, der Berliner Verkehrs-Betriebe, Wasserbetriebe, Zoologischer Garten und Tierpark, Privatbrücken sowie der Bundeswasserstraßenverwaltung. Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
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