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1) begrenzt durch den inneren S-Bahn-Autobahnring und den Straßenzug Seestraße / Osloer Straße 2) Grenzwerte nach Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) 3) Langfristiges Ziel nach Verordnung zur Minderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV) (Achtstundenwert) 4) Schwellenwert zur Information der Bevölkerung nach Verordnung zur Minderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV) (Einstundenwert) Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
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