Alle heimischen Fledermausarten genießen
nach der Bundesartenschutzverordnung
auch heute noch einen strengen Schutz, d.h.
ihre Lebensstätten dürfen nicht beeinträchtigt
und die Tiere nicht gestört, gefangen oder
getötet werden. |
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Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des Bayerisches Landesamtes für Umwelt Bgm-Ulrich - Straße 160 86179 Augsburg http://www.bayern.de/lfu/natur/natura2000/index.html Bildautor: Andreas Zahn |