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Winterquartiere: Höhlen und Stollen

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Viele angestammte Winterquartiere werden beeinträchtigt oder gehen den Fledermäusen verloren, da sie entweder Störungen unterliegen (z.B. Höhlen) oder aber ungenutzt verfallen (z.B. alte Gewölbekeller).

Neben den Naturhöhlen sind auch künstliche unterirdische Hohlräume durch das Bayerische Naturschutzgesetz geschützt, selbst wenn keine Fledermäuse darin nachgewiesen werden.

Höhlen, Stollen und Keller dürfen daher nicht zugeschüttet oder verfüllt werden.

Um eine Gefährdung für den Menschen (Verkehrssicherungspflicht), aber auch Störungen der Fledermäuse auszuschließen, genügt in der Regel schon ein Gitter oder ein Spalt von mindestens 5 cm Höhe und 50 cm Breite in der Kellertür.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung des
Bayerisches Landesamtes für Umwelt
Bgm-Ulrich - Straße 160
86179 Augsburg
http://www.bayern.de/lfu/natur/natura2000/index.html
Bildautor: Andreas Zahn

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